Der Wald ist ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und spielt eine entscheidende Rolle für das Überleben von Pflanzen und Tieren. Es ist jedoch auch ein Ort, der von Menschen genutzt wird, sei es für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Camping oder Jagd oder für wirtschaftliche Zwecke wie die Holzgewinnung. Aus diesem Grund gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, die das Verhalten oder die Entnahme von Pflanzen im Wald regeln. Einige davon schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.
Pilze sammeln
In deutschen Wäldern sind regelmäßig private Pilzsammler unterwegs. Diese zu sammeln ist grundsätzlich erlaubt, es gilt jedoch gewisse Mengenbegrenzungen zu beachten. So dürfen in der Regel nicht mehr als 2 kg Pilze gesammelt werden. Größere Mengen erregen den Verdacht des Diebstahls. Ebenfalls verboten ist natürlich auch, gesammelte Pilze auf dem Markt zu verkaufen.
Pflanzen ausgraben
Manche Wälder sind reich an schönen, farbenfrohen Blumen und prächtigen Bäumen. Diese jedoch einfach mitzunehmen, damit man sich auch im eigenen Garten an ihnen erfreuen kann, steht allerdings unter Strafe. Das Pflücken von Wildblumen ist aber in Ordnung, solange sie die Größe eines handlichen Straußes nicht übersteigen. Größere Blumensträuße sollten daher lieber bei Sister Sophy gekauft werden.
Spazieren
Einem gemütlichen Spaziergang am Wochenende steht in deutschen Wäldern nichts im Wege. Öffentlich zugängliche Waldstücke dürfen grundsätzlich betreten werden. Für Reiter und Radfahrer gilt jedoch die Einschränkung, dass sie sich nur auf ausgewiesenen Wegen bewegen dürfen. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf hiervon aber abweichen und querfeldein laufen.
Gassi gehen
Für die tägliche Runde mit dem Hund suchen viele Menschen nahegelegene Wälder auf. Was dabei erlaubt ist und was nicht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin und Brandenburg herrscht beispielsweise Leinenzwang, wohingegen dieser in Bayern oder Rheinland-Pfalz entfällt. Bundesländer, wie Sachsen-Anhalt oder Bremen, beschränken die Leinenpflicht auf die sogenannte Schonzeit, um Wildtiere und deren Nachwuchs zu schützen.
Eigenen Weihnachtsbaum fällen
Die Preise für Nordmanntannen auf dem Markt sind Ihnen zu teuer? Dann können Sie ganz einfach Ihren eigenen Weihnachtsbaum im Wald fallen – allerdings nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Vielerorts bieten Waldbesitzer sogar Events an, bei denen zusätzlich auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Garten- oder Bioabfälle entsorgen
Grünschnitt, abgestorbene Pflanzenteile und Lebensmittelreste gehören in die Biotonne oder wahlweise auf einen eigens angelegten Komposthaufen. Durch eine illegale Ablagerung im Wald wird das empfindliche Ökosystem gestört werden, weswegen horrende Strafen die Folge sind. Selbiges gilt auch für Zimmerpflanzen, die im Wald ausgesetzt werden sollen.
Campen
Generell stehen die deutschen Wälder für einen naturverbundenen Campingurlaub nicht zur Verfügung. Zu groß ist die Gefahr von durch Lagerfeuern verursachten Bränden oder akute Vermüllung. Private Waldstücke mögen hier eine Ausnahme bilden, ohne ausdrückliche Genehmigung drohen aber auch hier saftige Bußgelder.